Honorar

Eine osteopathische Behandlung dauert je nach Umfang zwischen 45 und 60 Minuten und umfasst in der Regel die Anamnese, Untersuchung, Behandlung, Diagnosestellung sowie eine Nachbesprechung. Die Kosten werden nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) berechnet. Dabei werden die einzelnen Leistungen über festgelegte Ziffern abgerechnet.
Für gesetzlich Versicherte beträgt das Honorar 110 € pro Sitzung. Bei privat Versicherten und Beihilfe-Patient:innen liegt es zwischen 110 € und 130 €. Diese Angaben gelten gleichermaßen für Säuglinge, Kinder und Erwachsene.

Die meisten Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Versicherung.
Übersicht Krankenkassen (Osteokompass)

Wichtige Informationen für Sie und Ihre Krankenversicherung

Ich habe ein Masterstudium in Osteopathie abgeschlossen, bin Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD) und staatlich geprüfte Heilpraktikerin.
Aufgrund dieser Qualifikationen erfülle ich alle notwendigen Voraussetzungen, die für eine Bezuschussung durch Krankenkassen erforderlich sind.

Für Ihren Termin können – je nach Situation – hilfreiche Unterlagen mitgebracht werden, zum Beispiel das Untersuchungsheft Ihres Kindes, der Mutterpass oder auch ärztliche Befunde, Entlassungsbriefe sowie MRT-/Röntgenaufnahmen.

Ich freue mich darauf, Sie und Ihre Familie persönlich kennenzulernen.