Honorar
Eine osteopathische Behandlung dauert je nach Umfang zwischen 45 und 60 Minuten und umfasst in der Regel die Anamnese, Untersuchung, Behandlung, Diagnosestellung sowie eine Nachbesprechung. Die Kosten werden nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) berechnet. Dabei werden die einzelnen Leistungen über festgelegte Ziffern abgerechnet.
Es gelten folgende Honorare für Säuglinge, Kinder und Erwachsene:
Gesetzlich Versicherte:115–120 € pro Behandlung
Behandlungen bei oralen Restriktionen: 125 €
Privatversicherte & Beihilfe:120–140 € pro Behandlung
Die meisten Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten. Bitte erkundigen Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Versicherung.
Übersicht Krankenkassen (Osteokompass)
Als Terminpraxis halten wir diesen Termin ausschließlich für Sie frei. Sollten Sie nicht zu Ihrem Termin erscheinen, behalten wir uns vor, Ihnen § 615 BGB ein Ausfallhonorar nach GOÄ, in Höhe von 75,-€ in Rechnung zu stellen.
Wichtige Informationen für Sie und Ihre Krankenversicherung
Wir verfügen über ein abgeschlossenes Masterstudium in Osteopathie, sind Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD) und arbeiten als staatlich geprüfte Heilpraktikerinnen.
Aufgrund dieser Qualifikationen erfüllen wir alle notwendigen Voraussetzungen, die für eine mögliche Bezuschussung durch gesetzliche und private Krankenkassen erforderlich sind.
Bitte informieren Sie sich dennoch vorab bei Ihrer Krankenkasse über die individuellen Bedingungen einer Kostenbeteiligung.
Für Ihren Termin können – je nach Situation – hilfreiche Unterlagen mitgebracht werden, zum Beispiel:
das Untersuchungsheft Ihres Kindes
der Mutterpass
ärztliche Befunde
Entlassungsbriefe
MRT- oder Röntgenaufnahmen
Diese Unterlagen unterstützen uns dabei, Ihre individuelle Situation noch umfassender zu verstehen und die Behandlung bestmöglich auf Sie oder Ihr Kind abzustimmen.
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Familie persönlich kennenzulernen.